Zum Inhalt springen

ÖBB: Rückerstattung beantragen – Schritt-für-Schritt

Hauptbahnhof Salzburg Rückerstattung

Anspruch auf Rückerstattung bei Verspätung haben Fahrgäste mit Einzeltickets für den Fernverkehr und Fahrgäste mit Jahres-, Monats oder Wochenkarte für den Regionalverkehr. Hier erfahren sie, welche Schritte Sie einleiten müssen, um zu Ihrem Geld zu kommen. 


Avatar von Claudia

31. Juli 2024
Claudia Felbermayer


Für Anspruchsberechtigte beginnt das Rückerstattungsrecht ab einer Verspätung von 60 Minuten und einem Betrag von 4,00 Euro. Liegt der Betrag darunter, wird er nicht ausbezahlt. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn die Verspätung in einem anderen Land auftritt, die Voraussetzung ist allerdings, dass das Ticket bei den ÖBB gekauft wurde. Als Fahrgast mit Einzelticket für den Regionalverkehr haben Sie im Verspätungsfall keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Weitere Infos dazu weiter unten im Text.

Weitere Informationen von railportguide.eu:

Fahrgäste mit Klimaticket, Jahres-, Monats- oder Wochenkarte

Fahrgäste mit Klimaticket, Jahres-, Monats- oder Wochenkarte können keine Einzelfahrt reklamieren, sondern werden nach Maßgabe des von den ÖBB angegebenen Pünktlichkeitsgrades entschädigt. Der Pünktlichkeitsgrad wird für jeden Monat bekanntgegeben und ist online einsehbar. Der Anspruch auf eine Entschädigung beginnt bei Regionaltickets ab 95%, bei Fernreisezügen ab 93%. Die Entschädigung beträgt 10% des Monats-Anteils des tatsächlich bezahlten Ticketpreises. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf Ihres Jahres-, Monats- oder Wochentickets. Weitere Infos dazu weiter unten im Text.

Offizielle Informationen der ÖBB:

Sie finden Sie auf schnellstem Wege heraus, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben

Um schnell festzustellen, ob Sie bei einer Verspätung ein Recht auf Geld retour von der ÖBB haben, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Scotty App besuchen und Verspätungsfall prüfen: Öffnen Sie die ÖBB Scotty App und wählen Sie Ihre Zugverbindung aus. Achten Sie auf Meldungen zu Verspätungen oder Ausfällen. Dies ist der erste Hinweis darauf, dass die ÖBB von den Unregelmäßigkeiten Kenntnis genommen haben. Es ist jedoch noch kein Nachweis der Verspätung.
  2. ÖBB Service Center besuchen: Wenn Sie sich in der Nähe eines Bahnhofs befinden, können Sie das ÖBB Service Center bzw. den Infoschalter aufsuchen und dort persönlich nachfragen.
  3. Bedingungen für Fahrgastrechte prüfen: Informieren Sie sich auf der ÖBB-Website über die Fahrgastrechte und Erstattungsbedingungen. Die Fahrgastrechte finden Sie hier: Fahrgastrechte
  4. Ansprüche telefonisch abklären: Nehmen Sie zur Klärung am besten unverzüglich Kontakt mit den ÖBB auf, zum Beispiel unter der Hotline Nummer 0043 5 1717. 
Lese-Tipp!

Schritt-für-Schritt: Rückerstattung auf analogem Wege beantragen – für Fahrgäste mit Einzelticket oder Seniorenticket

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung gilt für Fahrgäste mit analogem Einzelticket und Seniorenticket. Fahrgäste mit Seniorenticket werden erst ab 3 erlebten Verspätungen entschädigt.

  1. Organisieren Sie sich a. eine Bestätigung der Verspätung und b. einen Antrag auf Rückvergütung der Entschädigung. Beide Dokumente erhalten Sie an einem ÖBB-Schalter. Sollte ein solcher nicht in Ihrer Nähe sein, wenden Sie sich an das Zugpersonal.
  2. Entscheiden Sie sich entweder für eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins (Höhe +10%) oder in Form einer Rücküberweisung auf Ihr Konto (Höhe +0%).
  3. Geben Sie den Antrag auf Rückvergütung und Entschädigung ausgefüllt und inklusive der Bestätigung der Verspätung sowie den Original Reisebelegen an einem ÖBB-Schalter ab. Sie können den Antrag auch per Post an die ÖBB schicken:

ÖBB Personenverkehr AG
Kundenservice, Betreff: Refundierung
Postfach 75
1020 Wien

Schritt-für-Schritt: Rückerstattung auf digitalem Wege beantragen – Für Fahrgäste mit Einzel-,Tages-, Wochen- oder Monatsticket

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung gilt für Fahrgäste mit digitalem Einzel-,Tages-, Wochen- oder Monatsticket. 

  1. Beantragen Sie die Rückerstattung über das Online-Formular der ÖBB.
  2. Entscheiden Sie sich entweder für einen Gutschein (Höhe +10%) oder eine Rücküberweisung auf Ihr Konto (Höhe +0%).
  3. Senden Sie das Online Formular ab. 

Offizielle Informationen der ÖBB:

Schritt-für-Schritt: Rückerstattung auf digitalem Wege beantragen – Für Fahrgäste mit Klimaticket oder Jahreskarte

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung gilt für alle Fahrgäste mit Klimaticket oder Jahreskarte für Verkehrsverbundsstrecken. Fahrgäste mit einer Jahreskarte der Kernzone Wien (Zone100) sind vom Erstattungsrecht ausgeschlossen. 

  1. Registrieren Sie sich auf der ÖBB-Website als Fahrgast Ihres Verkehrsverbunds und setzen Sie den Haken unter “Meine Karten“. Ohne die Zustimmung zur Datenverarbeitung können von den ÖBB keine Auszahlungen vorgenommen werden. Hier kommen Sie zur Registrierung.
  2. Geben Sie Ihre Meldungen nach jeder Fahrt sofort online bekannt.
  3. Überprüfen Sie regelmäßig den Pünktlichkeitsgrad Ihrer Verbindungen. Hier finden Sie die Veröffentlichung des monatlichen Pünktlichkeitsgrades.
  4. Nach Ablauf des Gültigkeitsjahres bekommen Sie automatisch Geld retour für jene Monate, die dem angegebenen Pünktlichkeitsgrad nicht entsprechen. Hier können Sie Ihre Erstattung beantragen.
Lese-Tipp!

Unter 60 Minuten Verspätung keine Rückerstattung

  • 60 Minuten Verspätung: 25% (der einfachen Fahrtstrecke)
  • 120 Minuten Verspätung: 50% (der einfachen Fahrtstrecke)
  • Rücktritt von der Reise: 100% 

Keine Auszahlung unter 4,00 Euro

Liegt der Betrag unter 4,00 Euro, wird er nicht ausbezahlt. 

Beispiel:
Hat Ihr Zug 60 Minuten (1 Stunde) Verspätung, hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung von 25% der Fahrtkosten. Bis zu einem Ticket-Betrag von 16,00 Euro erhalten Sie jedoch kein Geld retour, weil es nur 4 Euro ausmachen würde und erst ab einem Betrag über 4,00 Euro erstattet wird. 

100% retour, wenn Sie nicht rechtzeitig Informationen erhalten und deshalb mit einem anderen Fortbewegungsmittel weiterfahren müssen

Eine andere Möglichkeit, die Ihnen offensteht ist es, mit einem anderen Fortbewegungsmittel (z.B. Bus) weiterzufahren. Die Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, werden Ihnen zu 100% ersetzt. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn Sie nach 100 Minuten noch immer keine Information darüber erhalten haben, mit welcher Verbindung Sie weiterreisen können. Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit den ÖBB auf, bevor Sie diesen Schritt setzen.

Beispiel: 
Ihr Zug hat Verspätung. Nach 100 Minuten (1 Stunde 40 Minuten) haben Sie noch immer keine Information darüber erhalten, mit welchem Zug Sie weiterreisen können. Auch der Infoschalter am Bahnhof und die ÖBB-Hotline (05-1717) konnten Ihnen nicht weiterhelfen. Deshalb entscheiden Sie sich, mit dem Bus weiterzufahren, den Sie extra bezahlen müssen. Heben Sie sich den Beleg über die Fahrt auf. Die ÖBB erstatten Ihnen in diesem Fall die Kosten retour. Fahrgästen mit Behinderung wird auch die Fahrt mit dem Taxi erstattet. 

Volle Rückerstattung bei Nichtantritt oder Abbruch

Hat Ihre Fernverkehrsverbindung über 60 Minuten Verspätung und verzichten Sie daher auf den Antritt der Reise am Abfahrtsort, erhalten Sie den vollen Fahrpreis zurück. Um nachzuweisen, dass Sie die Fahrt nicht angetreten haben, melden Sie Ihre Ansprüche direkt am Info- oder Ticketschalter. Bei Nichtvorhandensein eines Info- oder Ticketschalters wenden Sie sich an das Zugpersonal.

Haben Sie Ihre Reise bereits begonnen und sind von einer Verspätung von mindestens 60 Minuten betroffen, können Sie die Reise abbrechen und mit einem anderen Zug Ihrer Wahl zu Ihrem Ausgangspunkt zurückkehren. In diesem Fall erstatten Ihnen die ÖBB den vollen Fahrpreis zurück. 

Beispiel:
Für eine Geschäftsreise nach Graz haben Sie ein Ticket für den Railjet der ÖBB gekauft. Die Fahrt enthält ein Mal umsteigen. Das Ticket hat sie 50 Euro gekostet. Am Tag ihrer Reise beginnen Sie ihre Fahrt planmäßig. Am Umsteigebahnhof verzögert sich die Weiterfahrt aufgrund technischer Probleme stark. Es wird angekündigt, dass der Zug mindestens 90 Minuten Verspätung haben wird. Da Sie aufgrund dieser Verspätung nicht rechtzeitig am Zielort ankommen würden, entscheiden sie sich, die Reise abzubrechen. Sie beschließen, mit einem anderen Zug zurück zu Ihrem Ausgangspunkt zu fahren, um von zu Hause aus online an der Konferenz teilzunehmen. Dazu wenden Sie sich am besten noch vor der Rückfahrt an einen ÖBB-Info- oder Ticketschalter und informieren die ÖBB über ihren Reiseabbruch aufgrund der Verspätung. Im Zuge dessen beantragen Sie die volle Rückerstattung des Fahrpreises. Sie erhalten den vollen Fahrpreis von 50 Euro zurück, da sie ihre Reise aufgrund einer Verspätung von mindestens 60 Minuten abgebrochen haben und mit einem anderen Zug zu ihrem Ausgangspunkt zurückgekehrt sind. Dies gilt auch dann, wenn die Verspätung in einem anderen Land auftritt. Nehmen Sie zur Klärung am besten unverzüglich Kontakt mit den ÖBB auf, zum Beispiel unter der Hotline Nummer 0043 5 1717.

Gilt auch bei Verspätung in anderen Ländern

Tritt die Verspätung in anderen Ländern auf, haben Sie ebenfalls ein Recht auf Entschädigung, sofern das Ticket bei den ÖBB gekauft wurde. Nehmen Sie in einem solchen Fall am besten unverzüglich Kontakt mit den ÖBB auf, zum Beispiel unter der Hotline Nummer 0043 5 1717.

So wird ausbezahlt 

Die Auszahlung wird wahlweise in Form eines Gutscheins oder in Form einer Kontoüberweisung vorgenommen.

  1. Gutschein (Kundenservice.Plus)

Wenn Sie sich für einen Gutschein entscheiden, erhalten Sie 10% mehr Geld retour als bei einer Rücküberweisung auf das Konto.

Beispiel: 

  • Kosten Ticket: 40,00 Euro
  • Zuggattung: Railjet
  • Verspätung: 120 Minuten (2 Stunden)
  • Reise trotzdem angetreten: ja
  • Form der Rückerstattung: Gutschein
  • Höhe der Rückerstattung: 22,00 Euro

So können die Gutscheine eingelöst werden

  1. Rücküberweisung

Falls Sie keinen Gutschein wünschen, wird Ihnen Ihre Entschädigung auf Ihr Konto überwiesen. Im Vergleich zum Gutschein ist die Höhe der Entschädigung bei einer Rücküberweisung um 10% niedriger. Was mit Gutschein bezahlt wurde, wird auch mit Gutschein zurückerstattet.

Beispiel

  • Kosten Ticket: 40,00 Euro
  • Zuggattung: Railjet
  • Verspätung: 120 Minuten (2 Stunden)
  • Reise trotzdem angetreten: ja
  • Form der Rückerstattung: Rücküberweisung
  • Höhe der Rückerstattung: 20,00 Euro

Besitzer von Klimaticket oder Jahreskarte – Beispiel:

Sie haben im März ein Klimaticket der ÖBB gekauft. Dieses Ticket hat ihnen 1.095,- Euro für das gesamte Jahr (von März bis März) gekostet. Der Pünktlichkeitsgrad innerhalb eines Gültigkeitsmonats lag im Monat Juli bei 92 %, also unter der Grenze von 93 %. Nach dem Ende der Geltungsdauer Ihres Tickets (d.h. im März des nächsten Jahres) haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Monat Juli. Die Entschädigung beträgt 10 % des rechnerisch auf den Monat Juli entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis.

  1. Jährlicher Ticketpreis: 1.095 Euro
  2. Monatlicher Anteil: 91,25 Euro 
  3. Entschädigungshöhe: ~ 9,00 Euro (10 % des monatlichen Anteils)

Nach dem Ende der Geltungsdauer können Sie eine Entschädigung von rund 9,00 Euro für den Monat Juli beantragen, da der Pünktlichkeitsgrad in diesem Monat unter 93 % lag. 

Offizielle Informationen der ÖBB:

Sie können aufgrund einer Verspätung erst am nächsten Tag weiterreisen

Falls Sie aufgrund eines Zugausfalls erst am nächsten weiterreisen können, organisieren Ihnen die ÖBB ein Hotel der Mittelklasse (max. 80,00 EUR pro Nacht) und die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof (max. 50,00 EUR pro Fahrt). Sollte eine Weiterfahrt zu Ihrem Ziel mit einem anderen Verkehrsmittel günstiger sein als die Übernachtung im Hotel, ersetzen die ÖBB die angefallenen Kosten für die Fahrt (max. 50.00 EUR pro Fahrt).

Bild: Salzburg Hauptbahnhof, unterirdischer Bereich. Für größere Ansicht klicken.

Hauptbahnhof Salzburg Verspätung

Für Reisende mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können die Kosten auch höher sein. Wenden Sie sich an Ihren Zugbegleiter oder an einen ÖBB-Infoschalter und bitten Sie um die Ausstellung einer Hotelbescheinigung. Dieser Prozess kann (noch) nicht online erledigt werden. Sollten Sie keine Hotelbescheinigung haben, werden die entstandenen Kosten im Nachhinein refundiert. Nehmen Sie dafür Kontakt mit dem ÖBB Kundenservice auf.

Offizielle Informationen der Bundesregierung:

Offizielle Informationen der ÖBB:

Streitigkeiten mit den ÖBB: So kommen Sie zu Ihrem Recht

Die Österreichische Gesellschaft für Schienenverkehrsmarktregulierung mit beschränkter Haftung (Schienen-Control GmbH) ist eine österreichische Regulierungsbehörde. Sie unterliegt der Aufsicht des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Hauptaufgaben der Schienen-Control GmbH umfassen die Überwachung der Marktbedingungen, die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Marktteilnehmern. Bei Streitigkeiten mit den ÖBB können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Schienen-Control GmbH wenden.

Offizielle Informationen der Bundesregierung:

Lese-Tipp!

FAQ – Fragen und Antworten zum Thema Rückerstattung im Verspätungsfall

Zugausfall: Was kann ich tun?

Bei einem Zugausfall nehmen Sie einfach einen anderen Zug. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Verspätung in Österreich, Ticket von der DB: Wer bezahlt die Rückerstattung?

Eine Rückerstattung wird nur dann von den ÖBB geleistet, wenn Sie das Ticket auch bei den ÖBB gekauft haben. Ist dies nicht der Fall wenden Sie sich bitte an das ticketausstellende Bahnunternehmen. Gerne sind Ihnen die ÖBB dabei behilflich, Ihre Reklamation an die zuständige Bahn weiterzuleiten. Dies gilt auch für Tickets anderer Bahnunternehmen, zum Beispiel von der SBB oder von Trenitalia.

Welche Entschädigungsansprüche erhalten Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte?

Für jede Verspätung ab 20 Minuten erhalten Sie eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 EUR. Eine Auszahlung erfolgt ab einem Betrag von 4,00 EUR. Um eine Entschädigung geltend zu machen, benötigen Sie eine Bestätigung der Verspätung. Eine Geltendmachung ist erst mit dem Besitz von drei Verspätungsbestätigungen möglich. Die Auszahlung kann auch in Bar am ticketausstellenden Schalter erfolgen.

Welche Entschädigungsansprüche erhalten Besitzer einer Schüler- oder Lehrlingsfreikarte?

Besitzer von Schüler- und Lehrlingsfreikarten haben keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. 

Wie lange sind die ÖBB-Gutscheine gültig?

Die Gutscheine der ÖBB sind 10 Jahre lang gültig.

Wann erlischt ein Entschädigungsanspruch?

Ein Entschädigungsanspruch bei den ÖBB erlischt nach 24 Monaten.

Railjet (RJ) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den RJ haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Railjet-Express (RJX) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den RJX haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

NightJet (NJ) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den NJ haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Bild: Hauptbahnhof Salzburg, NightJet. Für größere Ansicht klicken.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

EuroNight (EN) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den EN haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

EuroCity (EC) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den EC haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

InterCity (IC) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit Einzelticket für den IC haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

InterCity Express (ICE) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den ICE haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Lese-Tipp!

D-Zug (D) im Fernverkehr Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den D-Zug im Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

InterCity Bus Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den InterCity Bus haben Sie Anspruch auf Rückerstattung ab einer Verspätung von 60 Minuten. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet.

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Fernverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 93% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung.

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

CityJet (CJ) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Regionalverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 95% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung, Sie können Ihre erlebten Verspätungen jedoch online eintragen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu kontrollieren.

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den CJ haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. 

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

CityJet Express (CJX) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Regionalverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 95% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung, Sie können Ihre erlebten Verspätungen jedoch online eintragen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu kontrollieren.

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den CJX haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. 

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Regional Express (REX) Verspätung: Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Regionalverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 95% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung, Sie können Ihre erlebten Verspätungen jedoch online eintragen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu kontrollieren.

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den REX haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. 

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Regionalzug (R): Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Regionalverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 95% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung, Sie können Ihre erlebten Verspätungen jedoch online eintragen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu kontrollieren.

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für den R-Zug haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. 

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

S-Bahn (S): Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Als Fahrgast mit Klimaticket oder Jahreskarte für den Regionalverkehr haben Sie Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Pünktlichkeitsgrad in dem Monat, in dem Sie die Verspätung erlebt haben, unter 95% liegt. Für eine einzige Verspätung erhalten Sie keine Rückerstattung, Sie können Ihre erlebten Verspätungen jedoch online eintragen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu kontrollieren.

Als Fahrgast mit ÖBB-Einzelticket für die S-Bahn haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. 

Besitzer einer Wochen- oder Monatskarte erhalten pro Verspätung ab 20 Minuten eine pauschale Entschädigungszahlung von 1,50 Euro. Beträge unter 4,00 Euro werden nicht erstattet. Um eine Rückerstattung zu beantragen, benötigen Sie daher mindestens 3 Verspätungsbestätigungen.

Besitzer einer Jahreskarte für die Kernzone Wien haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Mehr Artikel zum Thema: